Preisangabepflichten für Affiliates

Ein nach wie vor ungelöstes rechtliches Problem im Bereich des Affiliate-Marketing ist die Frage, ob und in welchem Umfang einen Affiliate Preisangabepflichten treffen. Dazu folgendes alltägliches Beispiel:

Der Affiliate A ist beim Merchant M, einem großen Online-Versandhaus, Geschäftspartner. Um Provisionen zu erhalten, bindet A auf seiner Webseite Werbematerialien des M ein, so dass zahlreiche Produkte des M auf der Homepage des A angezeigt werden.

Die Frage ist nun: Ist A verpflichtet, die einzelnen Preise der umworbenen Gegenstände bereits auf seiner Webseite zu nennen? Oder reicht es aus, wenn der Interessent die Preise erstmals auf der Webseite des M findet?


Das nachfolgende Video geht dieser Frage nach.