Online-Roulette
Leitsatz
Der Betrieb eines Online-Roulettes in Hamburg ist unzulässig, da die Zulassung eines Online-Roulettes nicht durch § 6 Abs. 4 Hbg SpielbankG gedeckt ist, da diese Norm nur Präsenzspiele innerhalb der gesetzlichen Grenzen der Hansestadt zulassen will.

