Zur Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen der Anbieter

Bundesgerichtshof

Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 57/09

Leitsatz

eBay haftet für Markenrechtsverletzungen Dritter nur dann, wenn es Kenntnis von dem Rechtsverstoß erlangt und keine Maßnahmen zur Abwehr weiterer Verstöße unternommen hat. Der Abmahner und Rechteinhaber ist nur dann verpflichtet, weitere Nachweise in Bezug auf seine markenrechtliche Beanstandung zu erbringen, wenn der Rechtsverstoß nur sehr schwer und nur mit eigener rechtlicher Überprüfung zu erkennen ist.

Sachverhalt

Der Kläger war Produzent des Parfüms "Davidoff", welches in verschiedenen Duftnoten und Varianten vertrieben wurde. Er war Inhaber der jeweiligen Markenrechte und stellte fest, dass über die Online-Auktionsplattform eBay unter Verwendung des Namens Davidoff sogenannte Stiftparfüms, d.h. Parfümfläschchen mit einer Füllmenge von maximal 20 ml, verkauft wurden.

Der Kläger sah hierin eine Markenverletzung und mahnte eBay ab. Er war der Ansicht, dass eBay als Störer auf Unterlassung hafte und verpflichtet sei, die Namen der Verkäufer herauszugeben. eBay kam dem Begehren nicht nach, erklärte aber, dass es die abgemahnten Angebote beendet habe. Dies hielt der Kläger nicht für ausreichend und ersuchte gerichtliche Hilfe.

Entscheidungsgründe

Das Gericht wies die Klage ab.

eBay hafte für Markenrechtsverletzungen nur dann, wenn es Kenntnis von den jeweiligen Verstößen erhalten, es aber trotzdem unterlassen habe, Maßnahmen zu treffen, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Der Abmahner sei verpflichtet auf Anfragen von eBay nur dann weitere Nachweise in Bezug auf seine markenrechtliche Beanstandung zu erbringen, wenn es aufgrund der Formulierung der Abmahnung und der Gestaltung des abgemahnten Angebots nur äußerst schwer erkennbar sei, ob und welcher Rechtsverstoß vorliege. Nur wenn der Abgemahnte eigene aufwendige, rechtliche Überprüfungen vornehmen müsse, um die Rechtsverletzung zu erkennen, müssten weitere Unterlagen zur Konkretisierung der Markenrechtsverletzung erbracht werden.