Urteile neu online gestellt
- Landgericht Berlin, Urteil v. 16.08.2005 - Az.: 15 O 321/05
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Leitsatz:
1. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchant iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen. Der Begriff des „Beauftragten" ist weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.
2. Der Merchant haftet grundsätzlich für Wettbewerbsverletzungen des Affiliates. - Landgericht Berlin, Urteil v. 26.07.2005 - Az.: 16 O 132/05
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Leitsatz:
1. Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung.
2. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden.
3. Ein bloßer "Anzeigen"-Hinweis auf der 2. Seite, auf die der Nutzer nach Betätigung eines Links gelangt, reicht nicht aus, um dem Trennungsgrundsatz genüge zu tuen. - Landgericht Berlin, Urteil v. 15.10.2009 - Az.: 28 O 321/08
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Leitsatz:
1. Bei Bestreiten durch den Merchant bzw. das Affiliate-Netzwerk muss der Affiliate beweisen, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm daher ein Anspruch auf die vertragliche Provision zusteht.
2. Eine derartige Beweislastregel darf der Betreiber eines Affiliate-Netzwerks vertraglich festschreiben, da hierdurch keine unangemessene Benachteiligung des Affiliates vorliegt. - Landgericht Berlin, Urteil v. 23.10.2008 - Az.: 32 O 501/08
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Leitsatz:
1. Ein Affiliate, der durch Mitarbeiter Eigenbuchungen auslöst und hierfür Provisionen vom Merchant/Netzwerk erhält, verstößt vorsätzlich gegen die vertraglichen Bestimmungen der Affiliate-Merchant-Netzwerke.
2. Zudem ist ein solches Verhalten strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) zu bewerten. - Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 18.02.2005 - Az.: 6 W 7/05
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Leitsatz:
1. Der Schuldner einer einstweiligen Verfügung hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Vertriebspartner sich an die gerichtliche Regelung halten.
2. Um dieser Sorgfalt genüge zu tuen, muss er seine Vertriebspartner schriftlich über die Umstände hinreichend deutlich informieren und - ggf. unter Androhung von Sanktionen - die Einhaltung der Maßgaben einfordern. - Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.10.2005 - Az.: 3 U 1084/05
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Leitsatz:
1. Das Bereitstellen einer reinen Produktempfehlung (ohne Werbung) per E-Mail ist nicht wettbewerbswidrig.
2. Wettbewerbswidrig wird die Produktempfehlung jedoch dann, wenn die Produktempfehlung (heimlich) mit sonstiger Werbung versehen wird. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 29 U 3629/08
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Leitsatz:
1. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft oder andauern lässt, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen.
2. Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen bewusst in Kauf nimmt, seine Umsätze mit Werbemaßnahmen zu fördern, die rechtswidrige Internetinhalte (hier: jugendschutzverletzende Inhalte) finanzieren.
3. Ein Merchant haftet eigenständig als Täter, wenn ein Affiliate auf einer rechtswidrigen Internetseite (hier: jugendschutzverletzende Inhalte) die Werbung des Merchants platziert und der Merchant trotz Kenntnis nicht aktiv wird. Auf die Frage der Mithaftung nach § 8 Abs.2 UWG kommt es daher nicht an.
4. Es reicht nicht aus, wenn nach Kenntnis der Rechtsverletzung der Merchant allgemein gehaltene Schreiben an seine Affiliates versendet. Vielmehr hat der Merchant sicherzustellen, dass die Rechtsverletzung umgehend beseitigt wird, z.B. durch Kündigung oder durch Einführung bestimmter Vertragsstrafe-Regelungen. - Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
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Leitsatz:
1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.
2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.03.2002 - Az.: 29 U 5688/01
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Leitsatz:
Bei einer Internet-Werbung für Arzneimittel ist es für die Erreichbarkeit der Pflichtangaben nach § 4 Abs.1 i.V.m. Abs.4 HWG nicht genügend, wenn für den Werbeadressaten mehrere Schritte erforderlich sind, um zu den Pflichtangaben zu gelangen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97
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Leitsatz:
Die Behauptung, Vitamin E habe eine schmerzlindernder Wirkung bei arthrosebedingten Gelenkbeschwerden sowie eine positive Wirkung dieses Vitamins bei Kreislaufproblemen ist irreführend im Sinne von § 3 Abs.2 S.1 HeilMWerbG, wenn verschwiegen oder verschleiert wird, daß die therapeutische Wirksamkeit fachlich nicht eindeutig feststeht.