Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97
Leitsatz:

1. Wird in einer Zeitung über ein Arzneimittel-Versandhandeltunternehmen berichtet und dabei dabei überdimensional blickfangartig der Firmenname und der Geschäftsführer hervorgehoben, ist dadurch die Grenze der presserechtlich geschützten sachlichen Information überschritten und dient damit.

2. Ein derartiger Bericht hat auch Wettbewerbeförderungsabsicht und stellt somit eine unzulässige Heilmittelwerbung dar.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.08.2005 - Az.: 315 O 296/05
Leitsatz:

1. Benutzt ein Affiliate die Werbe-Materialien des Merchants für eine Domain, mit der er sich am Partnerprogramm des Merchants nicht direkt angemeldet hat, haftet der Merchant nicht für Rechtsverletzungen, die der Affiliate begeht.

2. Sobald der Merchant Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt, die der Affiliate begeht, ist er verpflicht, alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Markenverletzungen zu verhindern. Bei einem Partnerprogramm, an dem 15.000 Affiliate teilnehmen, müsste hierfür eine eigene Kontrolle eingerichtet werden.

3. Die Beweislast, ob eine solche Kontrolle für den Merchant wirtschaftlich zumutbar ist und somit von diesem auch durchgeführt werden muss, obliegt dem klagenden Rechteinhaber.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.04.2010 - Az.: 408 O 95/09
Leitsatz:

1. Vom Finanz- und Versicherungsvermittler abzugrenzen ist grundsätzlich der sogenannte Tippgeber. Der Tippgeber stellt lediglich den Konkakt zwischen dem Interessenten und einem Vermittler bzw. dem späteren Vertragspartner her. Die Nennung von Abschlussmöglichkeiten und die Anbahnung von Verträgen stellen noch keine Vermittlung dar, wenn sie als vorbereitende Handlungen nicht auf eine konkrete Willenserklärung des Interessenten zum Abschluss eines Vertrages abzielen.

2. Tchibo, das auf seiner Webseite konkrete Versicherungs- und Finanzprodukte präsentiert und anbietet sowie den Kontakt zu den Vertragspartnern vermittelt, agiert nicht nur als Tippgeber, sondern ist als Versicherungs- und Finanzvermittler einzustufen.

3. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Kaffee-Händler über eine behördliche Genehmigung nach § 34c und § 34d GewO verfügt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 312 O 30/09
Leitsatz:

1. Der Merchant (hier: Betreiber eines Internetportals) haftet für die markenrechtswidrige Werbung, die Affiliates für ihn durchführen.

2. Der Affiliate ist Beauftragter iSd. § 14 Abs.7 MarkenG. Der Begriff des Beauftragten ist weit auszulegen, um zu verhindern, dass sich der Merchant hinter den von den Affiliates begangenen Rechtsverletzungen verstecken können.

3. Gibt der Merchant eine Unterlassungserklärung ab, in der er sich verpflichtet, auf "eigenen Web-Portalen" Rechtsverletzungen zu unterlassen, so sind die Webseiten der Affiliates hiervon nicht mit erfasst.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 31.05.2006 - Az.: 2-06 O 288/06
Leitsatz:

1. Das "Abgreifen" des analogen Signals einer kopiergeschützten digitalen Musikdatei verletzt nicht den Kopierschutz und stellt somit keine unzulässige Umgehungssoftware nach § 95b Abs.3 UrhG.

2. Es ist jedoch wettbewerbswidrig, wenn durch den Vertrieb der Software Kunden eines Mitbewerbers die Möglichkeit gegeben wird, unberechtigten kostenlosen Zugang zu den von dem Mitbewerber entgeltlich angebotenen Musikwerken zu ermöglichen und die Kunden zudem zum Vertragsbruch verleitet werden.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 15.12.2005 - Az.: 2/03 O 537/04
Leitsatz:

Einem Merchant ist es weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar, ohne konkrete Anhaltspunkte die Handlungen seiner Affiliates vorab zu kontrollieren und jede von diesen betriebene Internetseite auf mögliche Verletzungen Markenrechte anderer Dritter im Zusammenhang mit seinen Werbematerialien zu untersuchen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.08.2006 - Az.: 12 O 554/05
Leitsatz:

Ein Affiliate darf auf seinen Webseiten, auf denen er auch andere Anbieter bewirbt, keine "Schwarze Schafe"-Rubrik betreiben, in der er einzelne Anbieter als besonders negativ darstellt.

Landgericht Braunschweig, Urteil v. 07.06.2006 - Az.: 9 O 869/06 (148)
Leitsatz:

Das kostenpflichtige Angebot eines Dienstleisters mittels Online-TV-Rekorders für Privatpersonen TV-Sendungen aufzunehmen, ist nicht durch die Ausnahmeregelung des § 53 Abs.1 S.1 UrhG ("Privilegierung der Privatkopie") abgedeckt und ist somit urheberrechtswirdrig.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 09.03.2007 - Az.: 15 O 169/07
Leitsatz:

Ein Multi-Level-Marketing-Unternehmen haftet für die von seinen Vertriebspartnern versendeten Spam-Mails als Mitstörer, da es durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist (in Anlehnung an LG Berlin, Urt. v. 08.02.2006 - Az: 15 O 710/05)

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.02.2006 - Az.: 15 O 710/05
Leitsatz:

1. Ein Merchant haftet für Spam-Mails, die ein Affiliate versendet, als Mitstörer, da er durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist.

2. Eine Haftung tritt allenfalls dann nicht ein, wenn der Merchant durch seine vertraglichen Regelungen, z.B. eine Vertragsstrafe, ein solches Handeln des Affiliate unterbunden hat.

3. Nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung durch einen Affiliate ist der Merchant verpflichtet, unverzüglich sämtliche sonstigen Affiliates zu informieren und noch einmal auf das Verbot ausdrücklich hinzuweisen.

4. Der Merchant hat durch Stichproben sicherzustellen, dass sich die Affiliates an die vertraglichen Regelungen, insb. etwaige Verbote, halten.