Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.04.2017 - Az.: 29 U 3139/16
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Leitsatz:
Online-Portal Check24 muss über Maklertätigkeit aufklären
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.10.2005 - Az.: 3 U 1084/05
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Leitsatz:
1. Das Bereitstellen einer reinen Produktempfehlung (ohne Werbung) per E-Mail ist nicht wettbewerbswidrig.
2. Wettbewerbswidrig wird die Produktempfehlung jedoch dann, wenn die Produktempfehlung (heimlich) mit sonstiger Werbung versehen wird. - Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 21.12.2005 - Az.: 1 C 284/03
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Leitsatz:
Ein Merchant haftet für nicht Spam-Mails seines Affiliates, wenn der Affiliate in der Mail für seine eigenen Seiten wirbt und nur beim Verlassen der Webseite Werbung des Merchants im Rahmen von Pop-Ups einblendet.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 12.12.2007 - Az.: 52 O 67/07
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Leitsatz:
1. Die Einwilligungserklärung
"Sie sind damit einverstanden, daß Ihre persönlichen Daten vom Betreiber elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Sie sind damit einverstanden, daß Ihre Daten für zukünftige Aktivitäten des Betreibers genutzt und auch an dessen Partner zu Werbezwecken übermittelt werden, um Ihnen weitere interessante Angebote telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu unterbreiten. Ihnen ist bekannt, daß Sie dieses jederzeit widerrufen können. Sie willigen darin ein. daß Ihre Daten nicht nur vom Betreiber selbst - gleich unter welcher Domain - sondern auch von dessen Kooperationspartnern genutzt werden können…"
ist unwirksam, weil sie nicht ausreichend klar die sachliche Reichweite der Einwilligung bestimmt.
2. Ein Merchant ist für die von seinem Affiliate begangenen Rechtsverletzungen nach § 8 Abs.2 UWG mit verantwortlich.
3. Die Mithaftung wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Merchant in den AGB seines Partnerprogrammes ausdrücklich bestimmt, dass der Affiliate die Rechte Dritter einzuhalten hat.
4. Grundsätzlich unerheblich ist die Anzahl der am Partnerprogramm teilnehmenden Affiliates (hier: 50.000). Das Argument, eine regelmmäßige Überprüfung von über 50.000 Affiliates sei nicht möglich und zumutbar und eine ex-ante-Überprüfungspflicht müsse zu einem Aus des gesamten Affiliate-Geschäftsmodells führen, greift nicht. - Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 18.02.2005 - Az.: 6 W 7/05
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Leitsatz:
1. Der Schuldner einer einstweiligen Verfügung hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Vertriebspartner sich an die gerichtliche Regelung halten.
2. Um dieser Sorgfalt genüge zu tuen, muss er seine Vertriebspartner schriftlich über die Umstände hinreichend deutlich informieren und - ggf. unter Androhung von Sanktionen - die Einhaltung der Maßgaben einfordern. - Amtsgericht Straubing, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 8 OWi 142 Js 94374/10
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Leitsatz:
Ein Affiliate, der Kredit-Angebote von Merchants bewirbt, benötigt eine besondere Vermittlererlaubnis nach § 34 c GewO.
- Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 14.05.2010 - Az.: 11 O 8/08
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Leitsatz:
Die Supermarktkette Penny darf den Abschluss von Versicherungsverträgen nicht anbieten, da dies einer Versicherungsvermittlung gleichkommt, welche erlaubnispflichtig ist.