Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97
Leitsatz:

Die Behauptung, Vitamin E habe eine schmerzlindernder Wirkung bei arthrosebedingten Gelenkbeschwerden sowie eine positive Wirkung dieses Vitamins bei Kreislaufproblemen ist irreführend im Sinne von § 3 Abs.2 S.1 HeilMWerbG, wenn verschwiegen oder verschleiert wird, daß die therapeutische Wirksamkeit fachlich nicht eindeutig feststeht.

Landgericht Koeln, Urteil v. 06.10.2005 - Az.: 31 O 8/05
Leitsatz:

1. Ein Merchant ist für die von seinem Affiliate begangenen Markenverletzungen als Mitstörer mit verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die Markenverletzung auf einer Webseite geschieht, die beim Partnerprogramm des Merchant angemeldet ist oder nicht.

2. Die Mitstörerhaftung wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Merchant in den AGB seines Partnerprogrammes ausdrücklich bestimmt, dass der Affiliate die Markenrechte Dritter einzuhalten hat.

3. Die Mitstörerhaftung würde allenfalls dann unterbrochen, wenn der Merchant seinen Affiliates eine entsprechende Liste der relevanten Marken zur Verfügung stellen und die Verwendung dieser Begriffe ausdrücklich vertraglich verbieten würde. Die Erstellung einer solchen Liste ist problemlos möglich, da die Anzahl der betreffenden Firmen/Marken überschaubar ist.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.01.2006 - Az.: 33 O 34/06
Leitsatz:

1. Die Verwendung einer fremden Marke eines Wettbewerbers als Keyword bei Google AdWords ist eine wettbewerbswidrige Handlung.

2. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchant iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen. Der Begriff des "Beauftragten" ist weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.

3. Die Regelung des § 8 Abs.2 UWG ist bei Affiliates stets anwendbar und nicht widerlegbar. Selbst wenn der Merchant seinen Affiliates ausschließlich die Benutzung bestimmter Begriffe erlaubt und die Nutzung anderweitiger Begriffe strafbewehrt untersagt hat, tritt eine Mithaftung des Merchant ein.

Landgericht Koeln, Urteil v. 23.11.2005 - Az.: 28 S 6/05
Leitsatz:

1. Das bloße Einstellen eines Verkaufsangebots bei eBay für eine Software, die technische Kopierschutz-Mechanismen umgehen kann, ist als zwar weder als "Verbreitung" noch als "Verkauf" iSd. § 95a UrhG anzusehen. Erfüllt ist jedoch die Tathandlung der "Werbung", da jedem Verkaufsangebot eine werbende Handlung immanent ist. Auch Privatpersonen bei einer nicht-geschäftlichen Auktion können somit "werben" iSd. dieser Vorschrift und begehen eine Rechtsverletzung.

2. Massenweise, mittels weitgehend wortidentischer Schriftsätze betriebene Abmahnungen sind dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn mit ihnen auch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen verfolgt wird. Alleine aus der quantitativen Anzahl lässt sich noch kein zwingender Rückschluss auf einen Missbrauch ziehen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.03.2002 - Az.: 29 U 5688/01
Leitsatz:

Bei einer Internet-Werbung für Arzneimittel ist es für die Erreichbarkeit der Pflichtangaben nach § 4 Abs.1 i.V.m. Abs.4 HWG nicht genügend, wenn für den Werbeadressaten mehrere Schritte erforderlich sind, um zu den Pflichtangaben zu gelangen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
Leitsatz:

1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.

2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 07.03.2005 - Az.: 21 O 3220/05
Leitsatz:

1. Die redaktionelle Berichterstattung über eine ausländische, urheberrechtswidrige Kopier-Software ist grundsätzlich durch die Pressefreiheit gedeckt.

2. Nicht mehr durch die Pressefreiheit gedeckt ist jedoch eine direkte Verlinkung mit dem Online-Angebot der Firma, die die urheberrechtswidrige Software auch per Download vertreibt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 29.05.2009 - Az.: 11 HK 5959/09
Leitsatz:

1. Richtet sich ein Angebot auf einem Internet-Hotelreservierungsportal bestimmungsgemäß an Endverbraucher in Deutschland, so umfasst die Pflicht zur Preisangabe die Nennung des Endpreises.

2. Die Nennung bloßer Nettopreise, welche keine Angaben zur Steuer enthalten, ist unzureichend.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
Leitsatz:

1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.

2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 29 U 3629/08
Leitsatz:

1. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft oder andauern lässt, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen.

2. Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen bewusst in Kauf nimmt, seine Umsätze mit Werbemaßnahmen zu fördern, die rechtswidrige Internetinhalte (hier: jugendschutzverletzende Inhalte) finanzieren.

3. Ein Merchant haftet eigenständig als Täter, wenn ein Affiliate auf einer rechtswidrigen Internetseite (hier: jugendschutzverletzende Inhalte) die Werbung des Merchants platziert und der Merchant trotz Kenntnis nicht aktiv wird. Auf die Frage der Mithaftung nach § 8 Abs.2 UWG kommt es daher nicht an.

4. Es reicht nicht aus, wenn nach Kenntnis der Rechtsverletzung der Merchant allgemein gehaltene Schreiben an seine Affiliates versendet. Vielmehr hat der Merchant sicherzustellen, dass die Rechtsverletzung umgehend beseitigt wird, z.B. durch Kündigung oder durch Einführung bestimmter Vertragsstrafe-Regelungen.