Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.02.1998 - Az.: I ZR 151/95
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Leitsatz:
1. Zu den Voraussetzungen einer Wettbewerbswidrigkeit wegen psychischen Kaufzwangs bei der Durchführung eines Gewinnspiels.
2. Die Höhe der ausgelobten Gewinne rechtfertigt es für sich genommen im allgemeinen noch nicht, ein Gewinnspiel unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig anzusehen. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.11.2013 - Az.: I ZR 7/13
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Leitsatz:
1. Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit.
2. Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers, ist auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler, wenn dem Verbraucher der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: VI ZR 225/17
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Leitsatz:
1. Die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
2. Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.
3. Dem Verwender einer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nach Abschluss einer Verkaufstransaktion ist es zumutbar, bevor er auf diese Art mit Werbung in die Privatsphäre des Empfängers eindringt, diesem - wie es die Vorschrift des § 7 Abs. 3 UWG verlangt - die Möglichkeit zu geben, der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung zu widersprechen. Ansonsten ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 25.07.2005 - Az.: 1 BvR 2182/04
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Leitsatz:
1. Aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die neuen, urheberrechtlichen Vorschriften zum Kopierschutz unzulässig.
2. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob es ein Recht auf eine digitale Privatkopie gibt oder ob die Kopierschutz-Regelungen - wofür vieles spricht - lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des Art. 14 Abs.1 Satz 2 GG sind. - Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 10.10.1990 - Az.: 1 B 131.90
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Leitsatz:
Auch ein bloßer Adressvermittler, der in einer Datenbank Immobilien- und Wohnungsangebote sammelt und aktualisiert, ist ein Vermittler und bedarf einer besonderen Erlaubnis nach § 34 c Abs.1 Nr.1 a GewO.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.08.2006 - Az.: 12 O 554/05
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Leitsatz:
Ein Affiliate darf auf seinen Webseiten, auf denen er auch andere Anbieter bewirbt, keine "Schwarze Schafe"-Rubrik betreiben, in der er einzelne Anbieter als besonders negativ darstellt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.04.2018 - Az.: I-20 U 155/16
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Leitsatz:
Abgrenzung zwischen bloßen Interessenten und Kunden iSd. § 7 Abs.3 UWG
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2015 - Az.: 33 O 141/13
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Leitsatz:
1. Alleine der Umstand, dass in einem Vermarktungsvertrag ein Online-Werbetreibender als "Handelsvertreter" bezeichnet wird, macht aus ihm noch nicht zwingend tatsächlich einen Handelsvertreter iSd. §§ 84 ff. HGB.
2. Ob ein Online-Handelsvertreter vorliegt, ist vielmehr nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. Ist der Vertrag so ausgestaltet, dass die gesamte Infrastruktur für die Werbung im alleinigen Einflussbereich des Vermittlers liegt (z.B. Vorgabe des Umsatzes und der Preise) spricht dies gegen die Annahme eines Handelsvertreters.
3. Ein Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn er unbillig ist. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das umworbene Unternehmen tatsächlich keinen neuen Kunden-Stamm erlangt hat, sondern stets einen Dritten (hier: den AdServer-Betreiber) einschalten muss, um eine Geschäftsbeziehung mit dem (Neu-) Kunden aufzubauen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 12.12.2002 - Az.: 6 U 130/02
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Leitsatz:
1. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchants iSd. § 8 Abs.2 UWG (= § 13 Abs. 4 UWG a.F.) anzusehen.
2. Die Regelung des § 8 Abs.2 UWG ist bei Affiliates stets anwendbar und nicht widerlegbar. Es kommt daher nicht darauf, ob der Merchant die die Verletzungshandlung durch geeignete Vorkehrungen überhaupt hätte verhindern können, da die Regelung in § 8 Abs.2 UWG eine Haftung für Dritte ohne Entlastungsmöglichkeit begründet.
3. Die Haftung des Merchants tritt auch unabhängig davon ein, ob der Affiliate im Rahmen der Weisungen des Merchants gehandelt oder diese überschritten hat. - Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 15.12.2005 - Az.: 2/03 O 537/04
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Leitsatz:
Einem Merchant ist es weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar, ohne konkrete Anhaltspunkte die Handlungen seiner Affiliates vorab zu kontrollieren und jede von diesen betriebene Internetseite auf mögliche Verletzungen Markenrechte anderer Dritter im Zusammenhang mit seinen Werbematerialien zu untersuchen.