Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2002 - Az.: 3 U 355/01
Leitsatz:

1. Sinn und Zweck der Pflichtangaben in der Arzneimittelwerbung nach § 4 HWG ist es, dass diese Angaben dem Arzt unmittelbar im Zusammenhang mit der Werbung zur Kenntnis gelangen. Die Pflichtangaben müssen daher als sachlich informativer Teil der Gesamtwerbung erkannt werden. Sie müssen eindeutig und unmittelbar der übrigen Werbung für das Arzneimittel zugeordnet werden können.

2. Eine Werbung im Internet, bei der der Nutzer über einen Klick auf das Feld "Fachinfos" nicht unmittelbar zu den Pflichtangaben gelangt, sondern diese erst nach drei weiteren Zwischenschritten einsehen kann, entspricht nicht der Bedingung nach § 4 HWG, wonach die Pflichtangaben in der Werbung "enthalten" sein müssen.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 07.03.2002 - Az.: 29 U 5688/01
Leitsatz:

Bei einer Internet-Werbung für Arzneimittel ist es für die Erreichbarkeit der Pflichtangaben nach § 4 Abs.1 i.V.m. Abs.4 HWG nicht genügend, wenn für den Werbeadressaten mehrere Schritte erforderlich sind, um zu den Pflichtangaben zu gelangen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.02.1998 - Az.: I ZR 151/95
Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen einer Wettbewerbswidrigkeit wegen psychischen Kaufzwangs bei der Durchführung eines Gewinnspiels.

2. Die Höhe der ausgelobten Gewinne rechtfertigt es für sich genommen im allgemeinen noch nicht, ein Gewinnspiel unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig anzusehen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97
Leitsatz:

Die Behauptung, Vitamin E habe eine schmerzlindernder Wirkung bei arthrosebedingten Gelenkbeschwerden sowie eine positive Wirkung dieses Vitamins bei Kreislaufproblemen ist irreführend im Sinne von § 3 Abs.2 S.1 HeilMWerbG, wenn verschwiegen oder verschleiert wird, daß die therapeutische Wirksamkeit fachlich nicht eindeutig feststeht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97
Leitsatz:

1. Wird in einer Zeitung über ein Arzneimittel-Versandhandeltunternehmen berichtet und dabei dabei überdimensional blickfangartig der Firmenname und der Geschäftsführer hervorgehoben, ist dadurch die Grenze der presserechtlich geschützten sachlichen Information überschritten und dient damit.

2. Ein derartiger Bericht hat auch Wettbewerbeförderungsabsicht und stellt somit eine unzulässige Heilmittelwerbung dar.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 05.04.1993 - Az.: 23/27 U 7557/92
Leitsatz:

1. Eine Anzeige in einer Zeitschrift für ein nicht verschreibungspflichtiges Knoblauch-Präparat verstößt gegen § 11 Nr. 11 HWG, wenn dabei der Eindruck erweckt wird, es handle sich die Empfehlung einer realen Person.

2. Das werbende Unternehmen ist nicht nur für die eigentliche Äußerung, sondern auch für die Integration und Darstellung der Werbung in der Zeitschrift veranwortlich.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 10.10.1990 - Az.: 1 B 131.90
Leitsatz:

Auch ein bloßer Adressvermittler, der in einer Datenbank Immobilien- und Wohnungsangebote sammelt und aktualisiert, ist ein Vermittler und bedarf einer besonderen Erlaubnis nach § 34 c Abs.1 Nr.1 a GewO.