Urteile chronologisch

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.02.2006 - Az.: 15 O 710/05
Leitsatz:

1. Ein Merchant haftet für Spam-Mails, die ein Affiliate versendet, als Mitstörer, da er durch das Setzen der finanziellen Anreize Mitverursacher ist.

2. Eine Haftung tritt allenfalls dann nicht ein, wenn der Merchant durch seine vertraglichen Regelungen, z.B. eine Vertragsstrafe, ein solches Handeln des Affiliate unterbunden hat.

3. Nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung durch einen Affiliate ist der Merchant verpflichtet, unverzüglich sämtliche sonstigen Affiliates zu informieren und noch einmal auf das Verbot ausdrücklich hinzuweisen.

4. Der Merchant hat durch Stichproben sicherzustellen, dass sich die Affiliates an die vertraglichen Regelungen, insb. etwaige Verbote, halten.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.01.2006 - Az.: 33 O 34/06
Leitsatz:

1. Die Verwendung einer fremden Marke eines Wettbewerbers als Keyword bei Google AdWords ist eine wettbewerbswidrige Handlung.

2. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchant iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen. Der Begriff des "Beauftragten" ist weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.

3. Die Regelung des § 8 Abs.2 UWG ist bei Affiliates stets anwendbar und nicht widerlegbar. Selbst wenn der Merchant seinen Affiliates ausschließlich die Benutzung bestimmter Begriffe erlaubt und die Nutzung anderweitiger Begriffe strafbewehrt untersagt hat, tritt eine Mithaftung des Merchant ein.

Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 21.12.2005 - Az.: 1 C 284/03
Leitsatz:

Ein Merchant haftet für nicht Spam-Mails seines Affiliates, wenn der Affiliate in der Mail für seine eigenen Seiten wirbt und nur beim Verlassen der Webseite Werbung des Merchants im Rahmen von Pop-Ups einblendet.

Landgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 15.12.2005 - Az.: 2/03 O 537/04
Leitsatz:

Einem Merchant ist es weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar, ohne konkrete Anhaltspunkte die Handlungen seiner Affiliates vorab zu kontrollieren und jede von diesen betriebene Internetseite auf mögliche Verletzungen Markenrechte anderer Dritter im Zusammenhang mit seinen Werbematerialien zu untersuchen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 23.11.2005 - Az.: 28 S 6/05
Leitsatz:

1. Das bloße Einstellen eines Verkaufsangebots bei eBay für eine Software, die technische Kopierschutz-Mechanismen umgehen kann, ist als zwar weder als "Verbreitung" noch als "Verkauf" iSd. § 95a UrhG anzusehen. Erfüllt ist jedoch die Tathandlung der "Werbung", da jedem Verkaufsangebot eine werbende Handlung immanent ist. Auch Privatpersonen bei einer nicht-geschäftlichen Auktion können somit "werben" iSd. dieser Vorschrift und begehen eine Rechtsverletzung.

2. Massenweise, mittels weitgehend wortidentischer Schriftsätze betriebene Abmahnungen sind dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn mit ihnen auch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen verfolgt wird. Alleine aus der quantitativen Anzahl lässt sich noch kein zwingender Rückschluss auf einen Missbrauch ziehen.

Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 25.10.2005 - Az.: 3 U 1084/05
Leitsatz:

1. Das Bereitstellen einer reinen Produktempfehlung (ohne Werbung) per E-Mail ist nicht wettbewerbswidrig.

2. Wettbewerbswidrig wird die Produktempfehlung jedoch dann, wenn die Produktempfehlung (heimlich) mit sonstiger Werbung versehen wird.

Landgericht Koeln, Urteil v. 06.10.2005 - Az.: 31 O 8/05
Leitsatz:

1. Ein Merchant ist für die von seinem Affiliate begangenen Markenverletzungen als Mitstörer mit verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die Markenverletzung auf einer Webseite geschieht, die beim Partnerprogramm des Merchant angemeldet ist oder nicht.

2. Die Mitstörerhaftung wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Merchant in den AGB seines Partnerprogrammes ausdrücklich bestimmt, dass der Affiliate die Markenrechte Dritter einzuhalten hat.

3. Die Mitstörerhaftung würde allenfalls dann unterbrochen, wenn der Merchant seinen Affiliates eine entsprechende Liste der relevanten Marken zur Verfügung stellen und die Verwendung dieser Begriffe ausdrücklich vertraglich verbieten würde. Die Erstellung einer solchen Liste ist problemlos möglich, da die Anzahl der betreffenden Firmen/Marken überschaubar ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 16.08.2005 - Az.: 15 O 321/05
Leitsatz:

1. Ein Affiliate ist als "Beauftragter" des Merchant iSd. § 8 Abs.2 UWG anzusehen. Der Begriff des „Beauftragten" ist weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.

2. Der Merchant haftet grundsätzlich für Wettbewerbsverletzungen des Affiliates.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.08.2005 - Az.: 315 O 296/05
Leitsatz:

1. Benutzt ein Affiliate die Werbe-Materialien des Merchants für eine Domain, mit der er sich am Partnerprogramm des Merchants nicht direkt angemeldet hat, haftet der Merchant nicht für Rechtsverletzungen, die der Affiliate begeht.

2. Sobald der Merchant Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt, die der Affiliate begeht, ist er verpflicht, alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Markenverletzungen zu verhindern. Bei einem Partnerprogramm, an dem 15.000 Affiliate teilnehmen, müsste hierfür eine eigene Kontrolle eingerichtet werden.

3. Die Beweislast, ob eine solche Kontrolle für den Merchant wirtschaftlich zumutbar ist und somit von diesem auch durchgeführt werden muss, obliegt dem klagenden Rechteinhaber.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 28.07.2005 - Az.: 29 U 2887/05
Leitsatz:

1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.

2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.