Dringender Handlungsbedarf: Link zur OS-Plattform funktioniert nur noch bei HTTPS-URL

Es besteht dringender Handlungsbedarf für alle Online-Händler und sonstige Online-Unternehmen.

Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach - <link news ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier, <link news update-ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier und <link http: www.dr-bahr.com news erinnerung-ab-1502-anpassung-der-odr-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier - darüber berichtet, dass seit Januar 2016 eine neue Informationspflicht für Online-Händler existiert. Es musste ein entsprechender Hinweis mit einem klickbaren Link auf die OS-Plattform der EU auf die Webseite genommen werden. Wir hatten Ihnen damals empfohlen, folgenden Text zu verwenden:

"Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter <link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit."

Verlinkt war die Seite damals in der unverschlüsselten Variante, also mit HTTP. Der Link lautete damals also <link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>"http://ec.europa.eu/consumers/odr/"

Hier besteht nun dringender Handlungsbedarf, denn die EU hat an ihren Webseiten gebastelt, sodass der alte Link nicht mehr funktioniert. Sie müssen vielmehr die HTTPS-Variante nehmen. Anstatt dem Link

<link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/

benutzen Sie bitte einfach

<link https: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Link ohne HTTPS führt zwar auch auf eine Seite der EU, aber nicht auf die erforderliche Webseite der Online-Streitbeilegung.

Insbesondere für Händler, die in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder ein Gerichtsurteil hinsichtlich dieses Punktes kassiert haben, besteht akuter und sofortiger Handlungsbedarf!