AG Straubing: Affiliates, die Finanzprodukte bewerben, sind erlaubnispflichtige Kreditvermittler

Nach Meinung des AG Straubing <link http: www.affiliateundrecht.de affiliates-kredit-angebote-bewerben-besondere-erlaubnis-nach-34-c-gewo.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.03.2011 - Az.: 8 OWi 142 Js 94374/10) benötigt ein Affiliate, der online die Kredit-Angebote eines Merchants bewirbt, eine besondere Kreditvermittler-Erlaubnis nach <link http: www.gesetze-im-internet.de gewo __34c.html _blank external-link-new-window>§ 34 c GewO.

Das Urteil betrifft eine im Affiliate-Recht nach wie kontrovers diskutierte Frage: Sind Affiliates, die Finanzprodukte bewerben, bereits Vermittler und benötigen eine behördliche  Erlaubnis? Siehe dazu auch den Grundlagen-Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.affiliateundrecht.de kritische_angebote_in_partnerprogrammen_finanzprodukte.html _blank external-link-new-window>"Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Finanzprodukte" und unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de tchibo-de-online-finanzprodukte-und-versicherungen-nur-mit-amtlicher-erlaubnis _blank external-link-new-window>"Online-Finanzprodukte nur mit amtlicher Erlaubnis?".

Das AG Straubing nimmt an, dass bereits eine bloße Verlinkung ausreicht, um als Kreditvermittler eingestuft werden.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des AG Straubing ist – höflich formuliert – mehr als erstaunlich. Dort wird nämlich nicht weiter zwischen dem Status des bloßen Tippgebers und der erlaubnispflichtigen Vermittlung differenziert, sondern es wird alles über einen Kamm geschert. Der Leser sucht hierzu vergeblich Ausführungen in den gerichtlichen Entscheidungsgründen.

RA Dr. Bahr hat 100partnerprogramme.de zu dem aktuellen Urteil <link http: blog.100partnerprogramme.de das-ende-der-kredit-partnerprogramme-reine-panikmache _blank external-link-new-window>ein Interview gegeben.

Siehe dazu auch die jüngsten Entscheidungen des LG Wiesbaden in Sachen "Penny" <link http: www.affiliateundrecht.de supermarktkette-penny-darf-versicherungen-nur-mit-behoerdlicher-erlaubnis-vermitteln-lg-wiesbaden-11-o-8-08.html _blank external-link-new-window>(LG Wiesbaden, Urt. v. 14.05.2010 - Az.: 11 O 8/08) und das LG Hamburg in Sachen "Tchibo" <link http: www.affiliateundrecht.de online-angebote-von-finanzprodukten-und-versicherungen-von-tchibo-nur-mit-behoerdlicher-genehmigung.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 03.04.2010 - Az.: 408 O 95/09).