OLG München: "Arznei-Angaben im Internet I""
(Urt. v. 07.03.2002 - Az: 29 U 5688/01)
Leitsatz:
Bei einer Internet-Werbung für Arzneimittel ist es für die Erreichbarkeit der Pflichtangaben
nach § 4 Abs.1 i.V.m. Abs.4 HWG nicht genügend, wenn für den Werbeadressaten mehrere Schritte erforderlich
sind, um zu den Pflichtangaben zu gelangen.
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