LG Hamburg: "Verbotene Werbeeigenschaft"
(Urt. v. 14.10.1997 - Az: 312 O 243/97)
Leitsätze:
1. Wird in einer Zeitung über ein Arzneimittel-Versandhandeltunternehmen berichtet
und dabei dabei überdimensional blickfangartig der Firmenname und der Geschäftsführer hervorgehoben,
ist dadurch die Grenze der presserechtlich geschützten sachlichen Information überschritten und dient
damit.
2. Ein derartiger Bericht hat auch Wettbewerbeförderungsabsicht und stellt somit eine unzulässige
Heilmittelwerbung dar.
Download der vollständigen Entscheidung (in Bearbeitung)
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