Verbotene Werbeeigenschaft

Landgericht Hamburg

Urteil v. 14.10.1997 - Az.: 312 O 243/97

Leitsatz

1. Wird in einer Zeitung über ein Arzneimittel-Versandhandeltunternehmen berichtet und dabei dabei überdimensional blickfangartig der Firmenname und der Geschäftsführer hervorgehoben, ist dadurch die Grenze der presserechtlich geschützten sachlichen Information überschritten und dient damit.

2. Ein derartiger Bericht hat auch Wettbewerbeförderungsabsicht und stellt somit eine unzulässige Heilmittelwerbung dar.